Krisenintervention
Für akute Belastungen und Krisen bietet die psychotherapeutische Praxis kurzfristig die Möglichkeit einer Akutbehandlung an. Sie ist über die Krankenversicherung abrechnungsfähig und umfasst maximal zwölf Sitzungen á 50 Minuten.
Für akute Belastungen und Krisen bietet die psychotherapeutische Praxis kurzfristig die Möglichkeit einer Akutbehandlung an. Sie ist über die Krankenversicherung abrechnungsfähig und umfasst maximal zwölf Sitzungen á 50 Minuten.